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- Artikel-Nr.: 66120
- Inhalt in kg und Versandgewicht: 10
- Aussaatmenge: 5 g/m²
- Ausreichend für ca: 2.000,0 m²
- Kosten je m²: 0,36 EUR
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Regio Grundmischung 70/30 (Frischwiese) – zertifiziertes Regiosaatgut für Standorte ohne extreme Ausprägungen
Die Standard Regio Grundmischung ist gebietseigenes – auch gebietsheimisches oder autochthones – Saatgut (Regiosaatgut, kurz Regiosaat) nach dem Regiosaatgut-Konzept: 70 % Wildgräser und 30 % Wildkräuter aus heimischen Wildsammlungen, vermehrt und zertifiziert nach RegioZert®. Sie ergibt eine artenreiche Frischwiese auf durchschnittlichen, nicht extremen Standorten, vergleichbar einer Glatthafer- bzw. Fettwiese mittlerer Standorte. Typische Einsatzbereiche sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (Kompensationsflächen), Straßenbegleitgrün, Wegränder und Böschungen ohne Sonderstandort, Rekultivierung und Renaturierung, Streuobstwiesen sowie die Umwandlung von Acker in artenreiches Grünland. Die Mischung ist für 9 Ursprungsgebiete direkt im Shop bestellbar (1 kg für ca. 200 m² oder 10 kg für ca. 2.000 m², Lieferzeit ca. 4–5 Tage). Weitere Ursprungsgebiete, größere Mengen und Spezialmischungen liefern wir auf Anfrage.
Angebot für Ihr Bauvorhaben? Schicken Sie uns die LV-Position oder Ihren Preisspiegel und den Baustellenort an info@rasensamen-kaufen.de oder rufen Sie uns an: 040 4191 3355. Wir bestimmen das Ursprungsgebiet, rechnen die Menge aus und erstellen Ihnen ein Bedarfsangebot – auch für Spezialmischungen und größere Mengen.
Eckdaten
- Mischungstyp: Grundmischung / Frischwiese (entspricht dem Typ „Grundmischung“ der RSM Regio)
- Zusammensetzung: 70 % Gräser / 30 % Kräuter, Arten passend zum jeweiligen Ursprungsgebiet
- Herkunft: gebietseigen, getrennt nach Ursprungsgebiet gemäß Erhaltungsmischungsverordnung (ErMiV)
- Zertifizierung: RegioZert®
- Aussaatstärke: 3–5 g/m² (unser Mengenrechner kalkuliert mit 5 g/m²: 1 kg reicht für ca. 200 m²)
- Gebinde im Shop: 1 kg und 10 kg; größere Mengen auf Anfrage
- Aussaatzeit: Frühjahr oder Spätsommer/Herbst
Verfügbarkeit nach Ursprungsgebiet (UG)
Deutschland ist für Regiosaatgut in 22 Ursprungsgebiete eingeteilt. Die folgende Übersicht zeigt, für welche Gebiete Sie die Grundmischung direkt bestellen können und welche wir auf Anfrage liefern.
| UG | Ursprungsgebiet | Grundmischung | Lage (grobe Orientierung) |
|---|---|---|---|
| UG 1 | Nordwestdeutsches Tiefland | direkt bestellbar | westliches Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, nördliches Niedersachsen (u. a. Husum, Emden, Lüneburg) |
| UG 2 | Westdeutsches Tiefland mit Unterem Weserbergland | direkt bestellbar | Münsterland, Niederrhein, Ruhrgebiet, Kölner Bucht, Raum Osnabrück und Bielefeld |
| UG 3 | Nordostdeutsches Tiefland | direkt bestellbar | östliches Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern (u. a. Kiel, Rostock, Greifswald) |
| UG 4 | Ostdeutsches Tiefland | direkt bestellbar | Brandenburg und Berlin, Altmark, Lausitz (u. a. Berlin, Cottbus) |
| UG 5 | Mitteldeutsches Tief- und Hügelland | direkt bestellbar | südliches und mittleres Sachsen-Anhalt, Thüringer Becken (u. a. Magdeburg, Halle, Erfurt) |
| UG 6 | Oberes Weser- und Leinebergland mit Harz | derzeit nicht lieferbar, auf Anfrage | Südniedersachsen, Weser- und Leinebergland, Harz (u. a. Hannover, Göttingen) |
| UG 7 | Rheinisches Bergland | direkt bestellbar | Eifel, Hunsrück, Westerwald, Sauerland, Siegerland, Bergisches Land (u. a. Koblenz) |
| UG 8 | Erz- und Elbsandsteingebirge | auf Anfrage | Erzgebirge, Sächsische Schweiz |
| UG 9 | Oberrheingraben mit Saarpfälzer Bergland | direkt bestellbar | Saarland, Pfalz, Rheinhessen, Rhein-Main, Oberrheinebene (u. a. Saarbrücken, Mainz, Frankfurt, Mannheim, Karlsruhe) |
| UG 10 | Schwarzwald | auf Anfrage | Schwarzwald |
| UG 11 | Südwestdeutsches Bergland | derzeit nicht lieferbar, auf Anfrage | Neckarland, Hohenlohe, Taubergrund, Mainfranken (u. a. Stuttgart, Würzburg) |
| UG 12 | Fränkisches Hügelland | direkt bestellbar | Mittelfranken und angrenzende Teile Frankens (u. a. Nürnberg) |
| UG 13 | Schwäbische Alb | auf Anfrage | Schwäbische Alb |
| UG 14 | Fränkische Alb | auf Anfrage | Fränkische Alb |
| UG 15 | Thüringer Wald, Fichtelgebirge und Vogtland | auf Anfrage | Thüringer Wald, Frankenwald, Fichtelgebirge, Vogtland |
| UG 16 | Unterbayerische Hügel- und Plattenregion | derzeit nicht lieferbar, auf Anfrage | Hügelland und Schotterplatten südlich der Donau (u. a. Augsburg, München) |
| UG 17 | Südliches Alpenvorland | derzeit nicht lieferbar, auf Anfrage | Voralpenland zwischen Bodensee und Salzach, Allgäu |
| UG 18 | Alpen | auf Anfrage | Bayerische Alpen |
| UG 19 | Bayerischer und Oberpfälzer Wald | auf Anfrage | Oberpfälzer Wald, Bayerischer Wald (u. a. Passau) |
| UG 20 | Sächsisches Löß- und Hügelland | auf Anfrage | mittelsächsisches Hügelland (u. a. Dresden) |
| UG 21 | Hessisches Bergland | direkt bestellbar | Nord- und Mittelhessen (u. a. Kassel, Gießen) |
| UG 22 | Uckermark mit Odertal | auf Anfrage | Uckermark und Odertal im Nordosten Brandenburgs |
„Direkt bestellbar“ heißt: im Auswahlfeld oben wählbar, Lieferzeit ca. 4–5 Tage. Die Gebiete 6, 11, 16 und 17 erscheinen zwar im Auswahlfeld, sind aber derzeit nicht bestellbar – bitte fragen Sie diese bei uns an. Die Grenzen der Ursprungsgebiete folgen Naturräumen, nicht Landes- oder Kreisgrenzen; Orte in Grenznähe können zum Nachbargebiet gehören.
Die 22 Ursprungsgebiete (auch Herkunftsregionen genannt) sind in der Erhaltungsmischungsverordnung (ErMiV) festgelegt und 8 Produktionsräumen zugeordnet, innerhalb derer das Saatgut vermehrt werden darf: PR 1 Nordwestdeutsches Tiefland (UG 1, 2) · PR 2 Nordostdeutsches Tiefland (UG 3, 4, 22) · PR 3 Mitteldeutsches Flach- und Hügelland (UG 5, 20) · PR 4 Westdeutsches Berg- und Hügelland (UG 6, 7, 21) · PR 5 Südost- und Ostdeutsches Bergland (UG 8, 15, 19) · PR 6 Südwestdeutsches Berg- und Hügelland mit Oberrheingraben (UG 9, 10) · PR 7 Süddeutsches Berg- und Hügelland (UG 11–14) · PR 8 Alpen und Alpenvorland (UG 16–18).
Welches Ursprungsgebiet gilt für mein Projekt?
Maßgeblich ist der Ort der Aussaat. Verbindlich bestimmen lässt er sich in der interaktiven Karte des Bundesamts für Naturschutz: Karte der Ursprungsgebiete (BfN). Einfacher geht es so: Nennen Sie uns in Ihrer Anfrage einfach den Baustellenort oder die Postleitzahl – wir ermitteln das passende Ursprungsgebiet für Sie. Das gilt auch, wenn im Leistungsverzeichnis kein Ursprungsgebiet angegeben ist.
Anfragen: andere Ursprungsgebiete, größere Mengen, Spezialmischungen
Direkt aus dem Shop lieferbar ist nur diese Grundmischung. Darüber hinaus haben wir über unsere Partnerbetriebe Zugriff auf ein breites Regio-Sortiment, zertifiziert nach VWW-Regiosaaten® und RegioZert® (u. a. von Rieger-Hofmann und Saaten Zeller). Auf Anfrage liefern wir unter anderem:
- die Grundmischung für weitere Ursprungsgebiete und in größeren Mengen
- Mischungen für besondere Standorte: Magerrasen (sauer oder basisch), Feuchtwiese, Böschung, Fettwiese
- Säume, Feldraine und Blühstreifen, Mischungen für Photovoltaik-Freiflächen
- Einzelarten (Wildgräser und Wildkräuter) nach Ihrer Artenliste
Diese Artikel sind immer klärungsbedürftig (Verfügbarkeit, Menge, Liefertermin). Für ein schnelles Angebot genügen uns:
- Baustellenort oder Postleitzahl (oder das Ursprungsgebiet)
- Fläche in m² und Aussaatstärke laut Leistungsverzeichnis
- Mischungstyp bzw. die LV-Position
- gewünschter Liefertermin und Lieferadresse
Mengenberechnung: Fläche × Aussaatstärke. Beispiel: 2.000 m² bei 7 g/m² ergeben 14 kg.
Anfrage an: info@rasensamen-kaufen.de, telefonisch unter 040 4191 3355 oder über das Anfrageformular zu diesem Artikel.
Ausschreibungstext (Vorschlag)
Für Planer, Landschaftsarchitekten und Leistungsverzeichnisse:
Ansaat mit gebietseigenem Saatgut (Regiosaatgut) gemäß ErMiV, Mischungstyp Grundmischung (Frischwiese) für Standorte ohne extreme Ausprägung, 70 % Gräser / 30 % Kräuter, Ursprungsgebiet … (Nr./Name), zertifiziert nach RegioZert® oder VWW-Regiosaaten® oder gleichwertig. Aussaatstärke 3–5 g/m², Ausführung nach DIN 18917.
Aussaat und Pflege
- Saatbett: feinkrümelig und abgesetzt, möglichst frei von Wurzelunkräutern.
- Aussaat: oberflächlich ausbringen, nicht einarbeiten (viele Wildkräuter sind Lichtkeimer), anschließend anwalzen. Wegen der geringen Saatmenge empfiehlt es sich, das Saatgut mit einem Füllstoff (z. B. Sand) hochzumischen.
- Nach der Aussaat: die Fläche in den ersten Wochen möglichst feucht halten. Wildkräuter keimen teils langsam und über mehrere Monate.
- Erstes Jahr: bei starkem Aufwuchs unerwünschter Beikräuter einen Schröpfschnitt durchführen, damit die Wiesenarten genug Licht bekommen.
- Dauerpflege: in der Regel ein- bis zweimal jährlich mähen, erster Schnitt nach der Gräserblüte (meist Juni); das Mähgut abräumen.
Rechtlicher Hinweis
Seit dem 2. März 2020 dürfen nach § 40 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der freien Natur ohne Genehmigung nur Pflanzen bzw. Saatgut ausgebracht werden, die ihren genetischen Ursprung in dem betreffenden Gebiet haben. Ausgenommen ist unter anderem der Anbau in der Land- und Forstwirtschaft. Wählen Sie deshalb das Ursprungsgebiet, in dem die Aussaat stattfindet. Die Pflicht, eventuell notwendige Ausnahmegenehmigungen für die Aussaat in der freien Landschaft einzuholen, obliegt dem Anwender; zuständig ist in der Regel die untere Naturschutzbehörde.
Häufige Fragen
Im Leistungsverzeichnis steht „RSM Regio“ – passt die Grundmischung?
Für Standorte ohne extreme Ausprägung ist die Grundmischung (Frischwiese) die übliche Wahl. Sind trockene, magere oder feuchte Standorte gemeint, gibt es eigene Regio-Mischungen – schicken Sie uns die LV-Position, wir beraten Sie.
Im LV ist kein Ursprungsgebiet angegeben – was nun?
Nennen Sie uns den Baustellenort. Wir bestimmen das Ursprungsgebiet anhand der amtlichen Karte und nennen Ihnen die passende Mischung.
Wie viel Saatgut brauche ich?
Fläche × Aussaatstärke. Bei 5 g/m² reicht 1 kg für ca. 200 m², 10 kg für ca. 2.000 m². Gibt das LV eine andere Aussaatstärke vor, rechnen wir gern mit diesem Wert.
Darf ich in der freien Landschaft auch RSM 7 Landschaftsrasen verwenden?
Saatgut ohne gebietseigene Herkunft – dazu zählen in der Regel auch klassische RSM-Mischungen aus Zuchtsorten – darf in der freien Natur nach § 40 BNatSchG nur mit Genehmigung ausgebracht werden. Für Begrünungen in der freien Landschaft wird deshalb meist Regiosaatgut gefordert. Wo die freie Natur beginnt, etwa beim Straßenbegleitgrün, wird regional unterschiedlich ausgelegt; im Zweifel entscheidet die untere Naturschutzbehörde.
Brauche ich Regiosaatgut auch im Garten oder im Siedlungsbereich?
Nein, die Genehmigungspflicht gilt für die freie Natur. Gärten und Grünflächen im Siedlungsbereich gehören in der Regel nicht dazu. Gebietseigenes Saatgut ist dort aber eine ökologisch sinnvolle Wahl, etwa für eine heimische Wildblumenwiese.
Was ist der Unterschied zwischen RegioZert® und VWW-Regiosaaten®?
Beides sind anerkannte Zertifizierungssysteme für gebietseigenes Saatgut. Sie sichern Herkunft und Vermehrung innerhalb der vorgegebenen Regionen ab. Für die Zulässigkeit nach § 40 BNatSchG kommt es auf das passende Ursprungsgebiet an, nicht auf das Zertifizierungssystem.
Details zur Produktsicherheit:
Verantwortliche Person für die EU
Verantwortlich für dieses Produkt ist der in der EU ansässige Wirtschaftsakteur:
Feldsaaten Freudenberger GmbH & Co. KG
Magdeburger Straße 2 | 47800 Krefeld
Telefon: +49 2151 / 4417-0
Fax: +49 2151 / 4417-433